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Unter dem Begriff "eHealth" werden alle elektronischen Gesundheitsdienste zusammengefasst. Mit elektronischen Mitteln werden die Abläufe im Gesundheitswesen verbessert und die Beteiligten vernetzt. Im Jahr 2007 hat der Bundesrat die «Strategie eHealth Schweiz» verabschiedet. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat sich den Zielen angeschlossen. Die Strategie verfolgt das Ziel, Menschen in der Schweiz bis zum Jahr 2015 unabhängig von Ort und Zeit den Leistungserbringern ihrer Wahl den Zugriff auf behandlungsrelevante Informationen zu ermöglichen. Dabei ist das elektronische Patientendossier das eigentliche Kernstück der eHealth-Strategie. Persönliche Erkennungskarten ermöglichen die sichere Personenidentifikation: Die Versichertenkarte für die Bevölkerung und die Health Professional Card (HPC) für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer. Da das Thema eHealth nicht in der Schweizerischen Verfassung und damit nicht auf Bundesebene verankert ist, sind die Kantone massgeblich für die Einführung von eHealth verantwortlich. Für die Abstimmung der Arbeiten zwischen Bund, Kantonen und den übrigen Akteuren haben der Bund und die GDK eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen und das gemeinsame Koordinationsorgan „eHealth Suisse“ geschaffen.
Zuletzt aktualisiert am: 13.07.2011